Turnusmäßige Überprüfung der Grundstücke

Turnusmäßige Überprüfung der Grundstücke

Auf Grund von Änderungen im Kommunalabgabengesetz (KAG) sind durch die Stadtverwaltung Lichtenfels Kontrollen notwendig. Mit diesen Kontrollen werden Sachverhalte über meldepflichtige Veränderungen an Grundstücken bzw. an Gebäuden überprüft. Durch die Stadt besteht eine Beitrags- und Erhebungspflicht, deren man durch diese Vor-Ort-Kontrollen nachkommt.

Die Grundstücke wurden bereits zu einem Herstellungsbeitrag, mit dem die Stadt Lichtenfels ihre Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen finanziert, veranlagt. Die Höhe des Beitrags richtete sich damals nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der Gebäude.

Sollten sich in den letzten Jahren Änderungen an Grundstücken und an Gebäuden ergeben haben, so ist man dazu verpflichtet, dies dem Beitragsamt der Stadt Lichtenfels mitzuteilen. Das Beitragsamt wird dann prüfen, ob es sich um einen beitragspflichtigen Sachverhalt handelt.

Die folgende (nicht abschließende) Aufzählung nennt die wichtigsten Beispiele (Sachverhalte):

  • Anbauten an bestehende Gebäude (z.B. Wintergärten, Aufstockungen), ohne dass hierfür ein Bauantrag bei der Stadt Lichtenfels eingereicht wurde
  • Einbau von Wasser-/ Kanalanschlüssen in bisher beitragsfreie (Neben-) Gebäude
    (z.B. Garagen, Gartenhütten)
  • Errichtung von Gebäuden mit Wasser-/ Kanalanschlüssen, ohne dass hierfür ein Bauantrag bei der Stadt Lichtenfels eingereicht wurde
  • Umnutzung von Gebäuden/ Gebäudeteilen (z.B. Nutzung von Garagen oder Scheunen zu Wohn- oder Gewerbezwecken), ohne dass hierfür ein Bauantrag bei der Stadt Lichtenfels eingereicht wurde
  • komplette Verglasung von Balkonen, Terrassen, Hauseingängen oder Außentreppen
  • Ausbau eines bisher nicht veranlagten Dachgeschosses

Ein Dachgeschoss gilt als ausgebaut, wenn die Nutzungsmöglichkeit über die eines normalen Dachbodens hinausgeht. Dies ist nicht erst dann der Fall, wenn im Dachgeschoss Wohnräume (z.B. Schlafzimmer, Bad, WC, etc.) geschaffen wurden, sondern auch andere zum Aufenthalt von Personen dienende Räume (z.B. Hobby-, Fitness- und Hausarbeitsräume).

Anhaltspunkte hierfür wären:

  • Verkleidung der Dachschrägen
  • Fußbodenbelag
  • Elektroinstallation

Der Ausbau kann auch teilweise vorgenommen worden sein. In diesem Fall wird nur die ausgebaute Fläche beitragspflichtig.

Auch zukünftige Änderungen müssen gemeldet werden.

Diesbezügliche Meldungen richten Sie bitte an:

Wenden Sie sich bitte auch bei Rückfragen und für Zweifelsfälle an diese Ansprechpartner. Gerne sind wir auch bereit einen Ortstermin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr
Beitragsamt der Stadt Lichtenfels